Wer sich Wohnraum barrierefrei umbauen oder bestehende Technik alters- und behindertengerecht umrüsten will, sucht einen besonders qualifizierten Handwerker, der sich mit den Wohnbedürfnissen Älterer und Behinderter auskennt. In erster Linie finden Verbraucher einen für barrierefreien (Um-)Bau qualifizierten Handwerksbetrieb über die in ihrer Region zuständige Handwerkskammer oder die Innungen der einzelnen Gewerke.
Entscheidungshilfen bei der Handwerkerauswahl bietet das Bundesfamilienministeriumden Verbrauchern. Klären Sie daher folgende Fragen, bevor Sie Ihre Auswahl treffen:
- Kann der Handwerksbetrieb eine Zertifizierung im Bereich des barrierefreien Bauens vorweisen?
- Hat der Handwerker/in bereits barrierefrei (um-)gebaut?
- Wurde Ihnen der Handwerksbetrieb z. B. von einer Wohnberatungsstelle empfohlen?
- Haben Sie von diesem Handwerker umgebauten Wohnraum besichtigt?
- Bietet das Unternehmen gleich mehrere Gewerke aus einer Hand?
- Haben Sie das Vorhaben mit einer baulich versierten Person oder mit professionellen Fachkräften besprochen?
- Haben Sie Vergleichsangebote zu gleichen Posten eingeholt?
Auf jeden Fall sollte der Handwerker die Anforderungender DIN 18025 Teil 1zur Wohnraumumgestaltung für Rollstuhlbenutzer und der DIN 18025 Teil 2für ältere oder behinderte Menschen (künftig DIN 18040-1 und 18040-2) kennen und umsetzen. – Denn in der Regel werden nur DIN-gerechte Umbauten von Verbrauchern durch Zuschussprogramme gefördert.

Doch es gibt auch mehrere Gütesiegel, an denen Verbraucher für barrierefreien (Um-)Bau befähigte Handwerker erkennen können.
Bundesweit einige hundert Handwerker verfügen über das seit März 2011 vergebene SGS-TÜV-Siegel. Damit belegen sie, dass sie den Lehrgang zur „Geprüften Fachkraft barrierefreie Installation und Montage“ der SGS-TÜV GmbH, eines Unternehmens der SGS-Gruppe und des TÜV Saarland e.V., und der Koordinierungsstelle „Wohnen im Alter“ bestanden haben.
Auch DIN-Certco, die Zertifizierungsgesellschaft der TÜV Rheinland Gruppe und des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., hat Handwerker und Architekten zu „DIN-geprüften Fachkräften für barrierefreies Bauen“ fortgebildet und mit einem Qualitätssiegel ausgestattet.
Derartige Zertifikate werden aber auch z. B. von einzelnen Landesfachstellen für Wohnberatung oder Handwerkskammern nach besonderen Schulungen vergeben.
Aktuell fördert das Bundesfamilienministerium bundesweit 18 Handwerkskammern, Mitgliedsbetriebe umfassend zum barrierefreien (Um-)Bau zu schulen, Verbraucher gut zu beraten und regionale Beratungsnetzwerke aufzubauen. All diese Bemühungen koordiniert die Handwerkskammer Mannheim.
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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.


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