Interessant für Eigentümer, Mieter und Vermieter, die Wohnraum barrierefrei umbauen wollen oder müssen bzw. ein barrierefrei umgebautes Wohnhaus kaufen möchten, ist das seit 1. April 2012 gültige Kreditprogramm 159 „Altersgerecht umbauen“ der KfW-Bankengruppe. Dieses hat das bisherige Programm 155 abgelöst. - Zum Jahresende 2011 hatte die KfW auch ihr Zuschussprogramm 455 für diese Zwecke sowie ihr Kreditprogramm 141 „Wohnraum modernisieren“ eingestellt.
Eigentümern, Vermietern oder Mietern mit Genehmigung des Vermieters gewährt die KfW damit ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit auf alle förderfähigen Kosten (100 Prozent) zum günstigen Effektiv-Zinssatz von 1,0 Prozent pro Jahr bei einer fünfjährigen Zinsbindung bzw. 1,51 Prozent bei zehnjähriger Zinsbindung (Stand: April 2012). Eine tilgungsfreie Anlaufzeit von zwei bis acht Jahren kann vereinbart werden.
Bei 30-jähriger Laufzeit und zehnjähriger Zinsbindung erhöht sich der Effektiv-Zins derzeit auf 2,07 Prozent. Die aktuellen Konditionen finden Sie hier.

Bei Ihrer Hausbank beantragen Sie den Kredit nach KfW-Programm 159 mit Formular Nummer 600 000 0141sowie der von Ihnen unterzeichneten „Bestätigung zum Kreditantrag Altergerecht Umbauen - Kredit" (Formular Nr.600 000 2250). Auf der „Bestätigung“ nennen Sie auch den Sachverständigen, Bauingenieur oder Architekten, der den fachgerechten Umbau vorbereitet. - Ein Jahr, auf Wunsch spätestens zwei Jahre nach der Genehmigung stellt die KfW dann den Kredit vollständig bereit, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Gefördert werden durch das Programm alle fachgerechten, den technischen Mindestanforderungen der DIN 18040-2 zur Barrierefreiheit entsprechenden Umbauten bzw. alle Baumaßnahmen, die dem Standard Altersgerechte Wohnung bzw. Altersgerechtes Haus entsprechen. „Altersgerechte Wohnungen“ müssen mindestens einen altersgerechten Zugang, ein altersgerechtes Wohn- bzw. Schlafzimmer, eine altersgerechte Küche und ein altersgerechtes Bad aufweisen und die Anforderungen an die Bedienelemente erfüllen.
Hier die geförderten Bereiche im Überblick:
1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen:
Wege zu Gebäuden sowie regelmäßig genutzten Einrichtungen wie Stellplätze, Garagen, Spielplätze und Entsorgungseinrichtungen, Wohnumfeldmaßnahmen, z. B. Sitz- und Spielplätze bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten, Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen, Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle sowie deren Überdachungen.
2. Eingangsbereich und Wohnungszugang:
Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen, Schaffung von Bewegungsflächen, Wetterschutzmaßnahmen.
3. Vertikale Erschließung und Überwindung von Niveauunterschieden:
Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen als Anbauten oder Einbauten, Treppenlifte oder andere ergänzende mechanische Fördersysteme, die Barrieren reduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen und Rampen zur Überwindung von Barrieren.
4. Anpassung der Raumgeometrie:
Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen, Verbreiterung der Türdurchgänge mit Einbau neuer Türen, Schwellenabbau, Erschließung oder Schaffung von Freisitzen (Terrassen, Loggien oder Balkonen).
5. Maßnahmen an Sanitärräumen:
Anpassung der Raumgeometrie, Schaffung bodengleicher Duschplätze, Modernisierung von Sanitärobjekten (Toiletten, Waschbecken und Badewannen).
6. Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation:
Modernisierung von Bedienelementen, Stütz- und Haltesysteme samt Vorbereitungen zur späteren Nachrüstung, altersgerechte elektronische Assistenzsysteme (AAL-Systeme), Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen, taktile Markierungen, ergänzende Beschriftungen mit Braille- oder Reliefschrift, Sicherheits- und Notrufsysteme, Nachrüstung von automatischen Tür-, Tor- oder Fensterantrieben.
7. Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen:
Umgestaltung von Bestandsflächen zu Gemeinschaftsräumen.
Kostenfrei ist eine außerplanmäßige Tilgung des Kredits möglich. Doch bei einer vorzeitigen Ablösung des Kredits müssen Sie eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung zusätzlich zahlen.
Nach Abschluss der Umbauten müssen Kreditnehmer die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachweisen. Dafür legen Sie Ihrer Hausbank die Rechnungen mit der bekannten, von Ihnen unterzeichneten „Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen - Altersgerecht Umbauen" (Formular Nr. 600 000 2250) vor. Damit bescheinigt auch das ausführende Handwerksunternehmen die Einhaltung aller KfW-Anforderungen. Die Hausbank bestätigt diese Angaben und leitet die Unterlagen dann an die KfW weiter.
Mit Förderprogrammen aus anderen öffentlichen Mitteln lässt sich das KfW-Programm 159 übrigens kombinieren. Dabei darf die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.
Ausdrücklich n i c h t gefördert werden durch das KfW-Programm 159 Umschuldungen bestehender Darlehen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie der barrierefreie Umbau von Ferien- und Wochenendhäusern oder gewerblich genutzten Flächen.
Näheres im Internet:
www.kfw.de
Download des Merkblattes zum KfW-Förderprogramm 159 zum barrierefreien Umbau:
http://www.kfw.de/kfw/de/I/II/Download_Center/Foerderprogramme/versteckter_Ordner_fuer_PDF/6000002244_M_159_2012_04.pdf
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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.


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