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Förderung barrierefreien Umbaus durch die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt

Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt

Interessant für behinderte oder ältere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in der Hansestadt Hamburg, die ihren Wohnraum umbauen wollen oder müssen, sind die Förderprogramme der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK).

Wohnraumfördermodelle

Die Förderung erfolgt als soziale Wohnraumförderung (Mod F, Mod G und Mod E Wohneigentum) oder besondere Wohnraumförderung (Mod E Miet- und Genossenschaftswohnungen) nach § 2 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG).

Die Förderanträge müssen zwingend vor Baubeginn gestellt werden, denn eine Förderung nach Baubeginn ohne schriftliche Zusage der WK ist ausgeschlossen. Die Kreditanstalt entscheidet im Rahmen vorhandener Fördermittel. Somit besteht für Antragsteller kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Modell E: Gefördert wird die Schaffung barrierefreien Wohnraums in bestehenden Miet- oder Genossenschaftswohnungen sowie selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit maximal 15.000 Euro pro Wohnung. Erhalten Mieter von Miet- und Genossenschaftswohnungen diese Fördermittel, müssen sie die umgebaute Wohnung zehn Jahre nutzen (Mietbindung).

Förderfähig sind bauliche und technische Maßnahmen, mit denen die Eignung dieses Wohnraums für die Benutzung durchRollstuhlbenutzer in Anlehnung an DIN 18025 Teil 1 oder Menschen mit sonstigen Behinderungen sowie ältere Menschen in Anlehnung an DIN 18025 Teil 2 erreicht wird. Dazu gehört insbesondere die nachträgliche Installation von

  • ausreichend breiten Türen,
    stufenloser Erreichbarkeit der Wohnungen,
  • nutzergerecht angepassten Küchen und Sanitärräumen,
  • geeigneten Raumzuschnitten (durch Grundrissänderung),
  • stufenlos erreichbaren Freisitzen,
  • Rollstuhlabstellplätzen,
  • reflexionsarmen, rutschhemmenden, fest verlegten, ggf. rollstuhlgeeigneten Bodenbelägen,
  • Gegensprechanlagen mit Türöffner
  • bedarfsgerechten Bedienungsvorrichtungen (Schalter, Steckdosen, Tür- und Fenstergriffe, Taster, Regler) gemäß den Anforderungen der DIN 18025 Teil 1 oder Teil 2.

Nach Abschluss des Umbaus muss dieWohnung barrierefrei erreichbar sein, die  Bewegung innerhalb der Wohnung muss weitgehend barrierefrei möglich sein, der Duschplatz stufenlos begehbar sein (DIN 18025 Teil 2). Zudem müssen die Innentüren der Wohnung eine lichte Mindestbreite (Durchgangsbreite) von 80 cm aufweisen, wobei Speisekammern und Gäste-WC ausgenommen sind.

Modell F:Die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum für Rollstuhlfahrer in Miet- oder Genossenschaften fördert die WK über dieses Programm mit höchstens 25.000 Euro pro Wohnung. In diesem Fall besteht für Mieter geförderter Umbauten 15 Jahre Miet- oder Belegungsbindung. Geforderte lichte Durchgangsbreite der Innentüren: 90 cm

Modell E:Die Nachrüstung von mehr als zweigeschossigen Gebäuden in vermieteten Wohn- oder Genossenschaftshäusern mit Aufzügen unterstützt die HWK mit diesem Programm. Maximal 18.500 Euro für die ersten drei Haltepunkte, 6.000 Euro für jeden weiteren Haltepunkt sowie 3000 Euro für die Modernisierung eines Haltepunktes können fließen. Vorgeschriebene Miet- oder Belegungsbindung nach gefördertem Umbau: 15 Jahre.

Sehr wohl können die Programme Modell E und Modell F mit Modell G gleichzeitig genutzt werden. Darüber hinaus sind alle drei Programme mit anderen Förderprogrammen der WK und der KfW-Förderbank kombinierbar.

Anträge auf Fördermittel aus einem der drei Programme sind u. a. mit einem Formblatt zu stellen, das als Download im Internet zur Verfügung steht.

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem von unseren kompetenten Berater/Innen. Rufen Sie einfach unsere kostenlose Telefonhotline an.

Kontaktdaten:
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt,Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg, Postfach 102809, 20019 Hamburg, Zentrale: Tel. 040 - 248 46 – 0.
Internet: www.wk-hamburg.de , E-Mail: info@wk-hamburg.de, Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins: Tel. 040 / 248 46 – 480.
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