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Barrierefreie Umbaufinanzierung in den 16 Bundesländern

Barrierefreie Umbaufinanzierung in den 16 Bundesländern

Neben dem bundesweit geltenden Förderprogramm für den barrierefreien Umbau von Wohnraum, dem Kreditprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen“ der KfW-Bankengruppe, verfügt nahezu jedes Bundesland über eigene Fördermöglichkeiten für diesen Zweck. Bei allen Förderbanken der Länder müssen die Förderanträge wie bei der KfW vor Beginn jeder Maßnahme gestellt werden, denn sie schließen in der Regel eine Förderung nach Baubeginn aus.

Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Zuschüsse, sondern nur soweit die Mittel eines Landes im jeweiligen Jahr dafür ausreichen. Eine gute Übersicht der Internetadressen aller Förderbanken in den Ländern finden Sie hier auf dieser Website.

Hier nun die Förderbedingungen in allen 16 Bundesländern, alphabetisch sortiert:

BADEN-WÜRTTEMBERG: Die L-Bank als Staatsbank Baden-Württembergs legt den Schwerpunkt ihrer Wohnraumförderung auf den Neubau oder Kauf von gebrauchtem Wohneigentum. Speziell den Kauf von Eigentumswohnungen oder eigenen Häusern für behinderte Menschen unterstützt sie mit dem Landeswohnraumförderungsprogramm „Behindertengerechter Umbau“ 2012, was auch die Förderung der „Barrierearmut“ von Wohnungen nach DIN 18025 Teil 1 oder Teil 2 einschließt.

Ein- und Umbauten zur Barrierefreiheit von Wohnungen nach DIN 18025 Teil 1 oder Teil 2 sowie barrierefreien Zugängen oder Gebäude,  Wohngebäude fördert die L-Bank mit dem Landeswohnraumförderungsprogramm 2012 – „Ausbau, Umbau, Erweiterung und Modernisierung von Wohnraum“ im Zuge der Eigentumsförderung. Allerdings fließen Landeszuschüsse nur, „wenn hierfür keine Angebote der KfW bestehen.“ Dies ist aber der Fall, wie eingangs beschrieben.

BAYERN: Im „Bayerischen Modernisierungsprogramm zur Förderung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeheimen“ gewährt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Kapitalmarktdarlehen aus den wohnungswirtschaftlichen Programmen „Energieeffizient sanieren", „Wohnraum modernisieren" und „Altersgerecht umbauen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die in diesen Programmen förderfähigen Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Besonderheit in Bayern: Der bei 30jähriger Laufzeit für zehn Jahre festgeschriebene Zinssatz wird von der BayernLabo gegenüber dem schon günstigen Zinssatz der jeweiligen KfW-Programme l um weitere 1,25 % pro Jahr verbilligt.
Mit der Förderung ist eine zehnjährige Belegungsbindung für zur Neuvermietung kommende Wohnungen (nicht für Pflegeplätze) verbunden.
Die Darlehen können bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung, der Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg beantragt werden, die als Bewilligungsstellen eigenverantwortlich über alle Förderanträge entscheiden.


BERLIN: Die Investitionsbank Berlin verwies Eigentümer oder Mieter bei der Förderung barrierenfreien Umbaus bislang auf die oben genannten KfW-Programme. Nach Verlängerung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ über den Jahreswechsel 2011/2012 hinaus kann es sein, dass die Investitionsbank auch eine eigene zusätzliche Förderung bei Nutzung dieses Programms ermöglicht. Doch bislang (Stand: 1/2012) bietet die Website der Förderbank dazu keine Informationen.

BRANDENBURG: Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert im Zuge ihres Programmes „Wohneigentum in Innenstädten - Bildung durch Erwerb, Neubau und Ausbau“ auch die barrierefreie Gestaltung von Neubauten oder Gebraucht-Immobilien in Innenstädten.
Speziell den Ein- oder Anbau von Aufzügen zu Mietwohnungen sowie  barrierefreie Zugänge dazu fördert die ILB mit dem Programm „Barrierefreier Zugang – Aufzugsprogramm“ mit 50 Prozent der Baukosten, Wohnungszugänge mit 60 Prozent der Baukosten.
Speziell an „schwerstmobilitätsbehinderte Menschen“ richtet sich das Förderprogramm „Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum der ILB, das laut Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bis Ende 2013 läuft.

BREMEN: Die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) fördert dagegen mit dem „Bremer Immobilienkredit“ für Wohneigentümergemeinschaften auch den alten- und behindertengerechten Umbau von Wohnungen. Sie nutzt dabei die Mittel der KfW aus den Programmen „Energieeffizient Sanieren (151)“, "Energieeffizient sanieren Einzelmaßnahmen (152)" und „Altersgerecht Umbauen (155)“ und gewährt Kredite bis zu Euro 500.000 bzw. 20.000 Euro je Wohneinheit) über den Verwalter direkt an die WEG.
Doch auch die Programme Neubauförderung sowie Modernisierungsförderung für Mietwohnungen sowie der Erwerb von Wohneigentum lassen sich für den barrierefreien Umbau sowie die energetische Sanierung nutzen.

HAMBURG: Interessant für behinderte oder ältere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in der Hansestadt Hamburg sind die Förderprogramme der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK). Die Förderung erfolgt als soziale Wohnraumförderung (Mod F, Mod G und Mod E Wohneigentum) oder besondere Wohnraumförderung (Mod E Miet- und Genossenschaftswohnungen) nach § 2 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG).
Modell E: Gefördert wird die Schaffung barrierefreien Wohnraums in bestehenden Miet- oder Genossenschaftswohnungen und selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit maximal 15.000 Euro pro Wohnung. Erhalten Mieter von Miet- und Genossenschaftswohnungen diese Fördermittel, müssen sie die umgebaute Wohnung zehn Jahre nutzen.
Förderfähig sind bauliche und technische Maßnahmen, mit denen der Wohnraum für Rollstuhlnutzer in Anlehnung an DIN 18025 Teil 1, Menschen mit sonstigen Behinderungen und ältere Menschen in Anlehnung an DIN 18025 Teil 2 erreicht wird. Dazu gehören u. a. die nachträgliche Installation von ausreichend breiten Türen, nutzergerecht angepasste Küchen und Sanitärräume etc. pp..
Modell F: Die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum für Rollstuhlfahrer in Miet- oder Genossenschaften fördert die WK über dieses Programm mit höchstens 25.000 Euro pro Wohnung. Miet- und Belegungsbindung nach gefördertem Umbau: 15 Jahre.
Modell G: Die Nachrüstung von mehr als zweigeschossigen Gebäuden in vermieteten Wohn- oder Genossenschaftshäusern mit Aufzügen unterstützt die HWK mit diesem Programm. Maximal 18.500 Euro für die ersten drei Haltepunkte, 6.000 Euro für jeden weiteren Haltepunkt sowie 3.000 Euro für die Modernisierung eines Haltepunktes können fließen. Miet- oder Belegungsbindung nach gefördertem Umbau: 15 Jahre.
Sehr wohl können die Programme Modell E und Modell F mit Modell G gleichzeitig genutzt werden und sind mit anderen Förderprogrammen von WK und KfW-Gruppe kombinierbar. Näheres zu den HWK-Förderprogrammen im Internet:

Eine Zusammenfassung finden Sie hier auch in unserem pflege.de-Magazin:

HESSEN: Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) unterstützt mit ihrem Programm „Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum mit 1.000 bis 12.500 Euro. Ansonsten empfiehlt die WI-Bank wie alle anderen Landesförderbanken auch die beiden KfW-Programme „Altersgerecht wohnen“ und „Wohnraum modernisieren“ für die barrierefreie Umgestaltung von Wohnungen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Im Rahmen des Landesprogramms Wohnraumförderung bezuschusst das Landesförderinstitut Meckenburg-Vorpommern (M-V) auch den barrierefreien oder Barrieren reduzierenden Umbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen (Anlage 10), die  Nachrüstung von Personenaufzügen von Miet- und Genossenschaftswohnungen (Anlage 10) sowie die Schaffung von altengerechten Miet- und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangebot im Bestand (Anlage 3). Alle notwendigen Merkblätter und Antragsunterlagen finden Sie im Internet auf den Seiten des Landesförderinstituts.

NIEDERSACHSEN: Die niedersächsische N-Bank fördert mit ihrem Programm „Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen“ den Neu-, Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Mietwohnungen für ältere Menschen ab 60 Jahre, schwerbehinderte Menschen sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommen, insbesondere Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“. Bei Neubauten vergibt sie zu diesem Zweck bei Neubauten einen zinslosen Kredit, ab einem Gebäudealter von 16 Jahren ein Darlehen zu marktüblichen Zinsen von bis zu 40.000 Euro in Abhängigkeit von den Einkommensgrenzen der Mieter.
Für den barrierefreien Um- und Ausbau oder die barrierefreie Erweiterung von Wohnraum vergibt die N-Bank ein zinsloses Darlehen, bei ab 16-jährigen Häusern ein  marktüblich verzinstes Darlehen von bis zu 40 % der Kosten, wobei diese höchstens so hoch sein dürfen wie bei einem vergleichbaren Neubauvorhaben. Auch für den nötigen Einbau eines Aufzuges fördert die N-Bank mit 40 Prozent der für die Beschaffung und Installation entstandenen Kosten. Näheres zu dem Programm auf der Homepage der N-Bank.


NORDRHEIN-WESTFALEN: Für Bewohner Nordrhein-Westfalens verfügt die NRW-Bank verfügt ebenfalls über ein spezielles Förderprogramm für den barrierefreien Umbau selbstgenutzten Wohnraums. Zinsgünstige Darlehen für den Abbau von Barrieren vergibt sie mit dem Programm „Förderung selbst genutzten Wohnraums – Reduzierung von Barrieren“ an Eigentümer/innen. Förderfähig sind barrierfreie Neu- und Umbauten im Innen- und Außenbereich eines Gebäudes und dessen Grundstücks.
 Im Vordergrund steht dabei die „nachhaltige und bewohnerorientierte Reduzierung von Barrieren“ zum Beispiel durch den Einbau einer bodengleichen Dusche, Grundrissänderungen, Ausstattungsverbesserungen wie Einbau eines unterfahrbaren Waschtisches, erhöhte Toilette, Verlegung von Schaltern, Steckdosen und Haltegriffen, Einbau verbreiterter Türen, barrerefreier Um- oder Anbau von Balkon oder Terrasse, Rampen, Aufzügen oder elektronischen Orientierungshilfen.


RHEINLAND-PFALZ:  Für Rheinland-Pfälzer bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zum Beispiel den Neu- oder Umbau von Wohnungen des Betreuten Wohnens mit dem Programm „Wohnungen des Betreuten Wohnens“. Die Förderung kann je nach Wahl des Antragstellers in allen Programmen des Mietwohnungsbauprogramms erfolgen. Förderbeträge und Mieten richten sich nach dem gewählten Förderprogramm.
Werden mindestens zehn Wohnungen in einer Wirtschaftseinheit errichtet, können auch Gemeinschaftsräume in die Förderung einbezogen werden.
Auch im Zuge ihrer „Förderung der Modernisierung“ bezuschusst die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz den barrierefreien Umbau von selbst genutzten Eigentumswohnungen sowie von bestehenden Mietwohnungen.

SAARLAND: Die Saarländische Investitionskreditbank AG verweist auf ihrer Website auf die Möglichkeit, die bundesweiten Programmen der KfW-Gruppe zu nutzen - Kreditprogramm 155 „Altersgerecht Umbauen“ oder das Zuschussprogramm 455.

SACHSEN: Die Sächsische Aufbaubank (SAB) verweist beim geplanten barrierefreien Umbau auf die KfW-Programme „Altersgerecht wohnen“ und „Wohnraum modernisieren“ und nimmt Anträge dazu entgegen. Außerdem bietet sie aber das eigene SAB-Förderergänzungsprogramm, um Bau- und Umbauwilligen auch durch den Freistaat Sachsen zu unterstützen. Überblick über alle Wohnraum-Förderprogramme der SAB finden Sie auf deren Seite im Netz.

SACHSEN-ANHALT: Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet zum barrierefreien Umbau von Wohnraum das Programm „Sachsen-Anhalt modern“, das u. a. die altersgerechte Gestaltung und Förderung von Mehrgenerationenhäusern bezweckt. Zusätzlich zu den vergleichsweise günstigen KfW-Zinssätzen verbilligt das Land Darlehen aus den KfW-Programmen Nr. 151 „Altersgerecht Umbauen“, Nr. 141 „Wohnraum sanieren“ und Nr. 152 „Energieeffizient sanieren“.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Die Investitionsbank Schleswig-Holstein verfügt über keine eigenen Förderprogramme für den barrierefreien Umbau, berät aber mit ihren diversen Filialen im Lande zu den einschlägigen bundesweiten Programmen der KfW-Gruppe, sprich Kreditprogramm 155 „Altersgerecht Umbauen“ oder das Zuschussprogramm 455.


THÜRINGEN: Die Thüringer Aufbaubank (TAB) fördert auch den barrierefreien Umbau von Wohnraum mit dem „Thüringer Modernisierungsdarlehen“, das von der KfW refinanziert wird. Sie können jetzt auch die Modernisierung und Instandsetzung ihres Eigenheims über die TAB finanzieren - und zwar bis zu 80 Prozent der veranschlagten Kosten, maximal 75.000 Euro. Durchaus attraktiv sind hier die zinsgünstigen Förderkonditionen:
 

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