Berufsbild - Pflegeberater/-in
Seit 2009 steht jedem, der Leistungen von der Pflegekasse erhält, durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz eine individuelle und umfassende Beratung durch einen qualifizierten Pflegeberater zu.
Aufgaben
Pflegeberater informieren Betroffene und deren Angehörige über das Angebot an Sozial- und Hilfeleistungen im Bezug auf Pflege. Dazu gehören die Prüfung des individuellen Pflegebedarfs und die daraus resultierende Auswahl der Leistungen, sowie die Kontrolle der Durchführung dieses Versorgungsplans. Arbeitgeber von Pflegeberatern sind vor allem die Pflegekassen, aber auch andere Beratungsstellen, wie zum Beispiel Sozialämter, Krankenhäuser und Pflegedienste.
Anforderungen
Der Pflegeberaterberuf ist eine Weiterbildungsoption folgender Qualifikationen:
- Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger/in
- Sozialversicherungsfachangestellte/r
- Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit
- Sonstige geeignete Berufe und Studienabschlüsse
Auch Personen, die schon drei Jahre lang bei Pflegekassen im Bereich der Pflegeberatung angestellt waren, sind für die Weiterbildungsmaßnahmen geeignet. Der Beruf stellt aber besonders für viele Pflegeangestellte, die ihre erlernte Arbeit aufgrund physischer Probleme nicht mehr ausüben können, eine interessante Alternative dar.
Ausbildung
Wer vor der Ausbildung noch keine praktische Erfahrung in der Pflege gesammelt hat, muss mindestens ein einwöchiges Praktikum in einem ambulanten Pflegedienst, sowie einen zweitägigen Dienst in einer teilstationären Pflegeeinrichtung absolviert haben. Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst die Themen Pflegefachwissen, Case Management und Recht in unterschiedlicher Ausprägung und ist in dementsprechende Module aufgeteilt.
Quellen: BKK Akademie, TÜV Rheinland
Weiter zu: Pflegefachkraft für ambulante Pflege


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