Berufsbild - Krankenpfleger / Krankenschwester
Aufgaben
Die Aufgaben einer Gesundheits- und Krankenpflegekraft bestehen in der Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen und kranken Menschen. Sie führen von Ärzten veranlasste Anweisungen durch, wirken bei der Untersuchung bzw. Behandlung der Patienten mit und doku- mentieren die anfallenden Patientendaten. Haupteinsatzort einer Krankenpflegekraft sind Krankenhäuser, Facharztpraxen bzw. Gesundheitszentren. Aber auch in Altenheimen und Pflegeheimen, Kurzzeitpflege-einrichtungen oder Wohnheimen für Personen mit Behinderung ergeben sich spannende Aufgabenfelder für das Berufsbild Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Krankenschwester.
Anforderungen
Für die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. zur Krankenschwester ist ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige schulische Ausbildung notwendig. Alternativ sind die Zulassungsvoraussetzungen auch erfüllt, wenn eine mindestens zweijährige erfolgreich beendete Berufsausbildung zum Krankenpflegehelfer oder eine einjährige Ausbildung zum Kranken- und Altenpflegehelfer, die landesrechtlich geregelt ist, im Vorfeld absolviert wurde. Ein Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. eine Krankenschwester sollte Freude an der pflegerischen Beratung von Bezugspersonen haben und einfühlsam mit Patienten umgehen können. Zudem sollte eine Pflegekraft eine gute Beobachtungsgenauigkeit und ein händisches und pädagogisches Geschick, gutes Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen haben und sorgfältig arbeiten.
Ausbildung
Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. zur Krankenschwester umfasst eine dreijährige schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule für Krankenpflege, die bundesweit einheitlich geregelt. Wird die Ausbildung um ein halbes Jahr verlängert, so können bis zu zwei weitere Abschlüsse erlangt werden. Zudem besteht auch die Möglichkeit als zukünftige Gesundheits- und Krankenpflegekraft die Berufsfachschulausbildung mit einem Hochschulstudium zu verbinden. In der Ausbildung werden Inhalte über Pflegemaßnahmen, Körperfunktionen, Krankheitsursachen, Rehabilitationskonzepte, Beratung und Anleitung in pflegerelevanten und gesundheitstechnischen Fragen sowohl theoretisch vermittelt als auch praktisch vertieft.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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