Berufsbild - Fachaltenpfleger/-in für Palliativ- und Hospizpflege
Aufgaben

Der Tätigkeitsbereich für Fachaltenpfleger der Palliativ- und Hospizpflege liegt in der Krankenpflege von älteren Menschen mit unheilbaren Krankheiten. Daher ist die Hauptaufgabe der Fachaltenpfleger die Sterbe- und Trauerbegleitung. Auch grundpflegerische Maßnahmen, medizinische Dokumentation und Vorbereitung auf Behandlungen, welche die Lebensqualität der Patienten verbessern sollen, gehören zu den Aufgaben. Arbeitgeber sind geriatrische Kliniken, Hospize, Pflegeheime und ambulante Dienste.
Anforderungen
Die Zulassung zur Weiterbildung ist durch eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheits- oder Pflegebereich und eine Berufserfahrung in der Palliativ- und Hospizpflege von mindestens 36 Monaten in den letzten fünf Jahren gegeben.
Weiterbildung
Berufsbegleitend dauert die Weiterbildung zum Fachaltenpfleger mit Fachrichtung Palliativ- und Hospizpflege etwa ein Jahr. Lerninhalte kommen aus der Pflege-, Gesundheits-, Sozial- und Betriebswirtschaft. Außerdem werden Kompetenzen in der Pflegeberatung, Diagnostik und der Palliative Care vermittelt. Die praktische Weiterbildung findet an Palliativstationen oder Schmerzkliniken sowie in Schmerzambulanzen statt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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