Berufsbild - Ergotherapeut/-in
Aufgaben
Ein Ergotherapeut bzw. eine Ergotherapeutin berät, behandelt und fördert Patienten, die aus verschiedenen Gründen in ihrer Selbständigkeit bzw. Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder davon bedroht sind. Gründe hierfür können sich aus physischen oder psychischen Erkrankungen, durch eine Behinderung oder Entwicklungsverzögerungen ergeben. Es wird ein individueller Behandlungsplan erarbeitet und Therapien als auch Maßnahmen der Prävention durchgeführt. Als Einsatzorte für Ergotherapeuten bzw. –Ergotherapeutinnen kommen Krankenhäuser, psychiatrische Einrichtungen, Rehabilitationskliniken, Gesundheitszentren und Sozialstationen bzw. besondere Ergotherapiepraxen in Frage. Aber auch in Altenheimen und Wohnheimen, ambulanten Diensten als auch pädagogischen Einrichtungen, wie z.B. Sonderschulen ergeben sich spannende Aufgabenfelder für Ergotherapeuten.
Anforderungen
Für die Zulassung zu einer Ergotherapeuten-Ausbildung ist die mittlere Reife, eine gleichwertige, abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Hauptschulabschluss mit zweijähriger erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung notwendig. Als zukünftiger Ergotherapeut ist das Interesse an sozial-beratenden Tätigkeiten notwendig. Zudem sollte eine gute Augen-Hand-Koordination, gutes handwerkliches und pädagogisches Geschick vorhanden sein.
Ausbildung
Die Ausbildung zum Ergotherapeut dauert 3 Jahre und ist bundesweit einheitlich geregelt. Es ist eine schulische Ausbildung, die von Berufsfachschulen oder privaten Bildungsträgern angeboten wird. Zudem besteht die Möglichkeit die Berufsfachschulausbildung mit einem Hochschulstudium zu kombinieren. Im theoretischen und praktischen Unterricht wird vermittelt, wie die motorischen Fähigkeiten der Patienten verbessert oder wiedererlangt werden kann. Es wird erlernt wie die Patienten bei der Bewältigung des täglichen unterstützt oder wieder in das Arbeits- und Berufsleben wieder eingegliedert werden können. Abhängig von dem Angebot der jeweiligen Schulen werden zusätzliche Kenntnisse vermittelt, welche den Erwerb einer Fachhochschulreife ermöglicht.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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