| Pflegekammern in Deutschland |
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Eine Kammer ist eine berufsständige Institution auf der Basis einer öffentlich rechtlichen Körperschaft. Alle examinierten Berufsangehörigen werden durch die Kammer zugelassen und zu Pflichtmitgliedern. Es hat den Vorteil, dass die Berufsrechte geschützt sind. Der Nachteil ist jedoch, dass man dann auch die Beiträge für die Kammer abführen muss. Generell lässt sich sagen, dass die meisten Berufe, die über eine Kammer verfügen, davon profitieren. Damit verbunden ist meist eine verbesserte Ausbildung und oft ein höheres Gehalt als in Berufen ohne berufsständische Vertretung. Die Errichtung von Pflegekammern in Deutschland wird jedoch dadurch behindert, dass es bereits eine Vielfalt an Pflegevertretungen gibt. Zudem leisten Bundes- und Landesregierungen Widerstand, welche ein höheres Lohnniveau und erschwerte Zugänge für nicht ausgebildete Personen in Pflegetätigkeiten befürchten. Mehrere Fördervereine bemühen sich um die Errichtung von Pflegekammern auf Länderebene, so zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen. Die folgenden Aufgaben haben sie sich gesetzt:
Diese und weitere Punkte wurden im Kodex der Nationalen Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in Deutschland festgehalten. Dieser Kodex definiert den Anspruch, den die Pflegekammer an das professionelle Verhalten ihrer Mitglieder bei der Berufsausübung stellt. Er dient der ethischen Orientierung und als beruflicher Ratgeber in der Pflege. Jedes Mitglied soll sich stets so verhalten, dass das von der Bevölkerung in die professionelle Pflege gesetzte Vertrauen gerechtfertigt wird, dass das Ansehen des Berufsstandes gewahrt und gefördert wird. Den gesundheitlich pflegerischen individuellen Bedürfnissen der Bevölkerung ist Rechnung zu tragen. (nm)
Quellen: |
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