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Entstehung der Pflegeversicherung

Die lang diskutierte Pflegeversicherung trat als 5. Zweig der Sozialversicherung am 1. Januar 1995 mit Beitragszahlungen von 1 % vom Bruttoeinkommen in Kraft, um einen finanziellen Sockel zu bilden. Ab 1. April 1995 gewährte die Pflegeversicherung Leistungen für die häusliche Pflege, ab 1. Juli 1996 Leistungen für die stationäre Pflege.

Die Beiträge stiegen dann auf 1,7 % des Bruttoeinkommens. Zur Finanzierung der Arbeitgeberbeiträge wurde der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft. (Ausnahme: Sachsen – da zahlen die ArbeitnehmerInnen allerdings auch 1,35 % statt 0,85 %)1

Notwendig wurde die Einführung der Pflegeversicherung, weil die Sozialhilfeausgaben einen „Sprengsatz“ in den Kommunalhaushalten darstellte. Bis dato finanzierte sich die Pflege aus Steuermitteln und dem Geltungsbereich des SGB V sowie Eigenmittel.2

Traditionelle Lebensformen erodierten zunehmend, das heißt, die familiäre Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit sank aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen. Die / der Einzelne wurde anfälliger gegenüber materiellen Lebensrisiken, was die Notwendigkeit staatlicher Steuerungsbemühungen hervorrief. Für die Mehrzahl aller Pflegebedürftigen existierte kein Schutz gegen das Pflegerisiko oberhalb des Sozialhilfeniveaus.3

Der nach außen transportierte Grund für die Einführung der Pflegeversicherung beschreibt den Wunsch, alte Menschen vor der von ihnen verschmähten Sozialhilfeabhängigkeit wegen Pflegebedürftigkeit zu bewahren. Tatsächlich zielen die Nutzen- und Verteilungseffekte der Pflegeversicherung auf die Mitte der Gesellschaft ab.4

Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“ wird dennoch mit steigender Tendenz notwendig.

 

Sozialleistungen in Deutschland 2005

Budget insgesamt

Budget Kranken-versicherung

Anteil in %

Budget Pflege-versicherung

Anteil in %

695.656.000.000 €

142.577.000 €

19,4 %

17.807.000 €

2,4 %

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

Mit Einführung der Pflegeversicherung hat das Pflegefallrisiko Anerkennung als allgemeines Lebensrisiko gefunden.5 Allerdings handelt es sich dabei um ein Budgetierungssystem statt ein Bedarfsdeckungssystem. Die Pflegeversicherung deckt nämlich nicht das „finanzielle“ Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Sie ist als reine Basisversorgung oder Minimalversorgung, beziehungsweise Teilkaskoversicherung konzipiert.6

Das Gesetz der Pflegeversicherung war das Ergebnis vieler – verschiedener – politischer Vorstellungen: Die Liberalen setzten sich mit ihrer Vorstellung nach mehr Wettbewerb in der Sozialversicherung durch, während das konservative Lager einen Rekurs auf den Vorrang der Familie sowie staatliche Eingriffsmöglichkeiten durch Kontrolle und Steuerung erreichte. Außerdem ist die alte Tradition der Sozialversicherung mit der Vorstellung von sozialer Umverteilung im Solidaritätsprinzip verankert.

1 Vgl. "Pflegeversicherung" in: Soziale Sicherung im Überblick, S. 18 ff.

2 Vgl. Eisenbart, Andrea: Strukturwandel im ambulanten Pflegesektor und Auswirkungen der Pflegeversicherung. Köln, 2000, S. 46 f.

3 Vgl. Ders., S. 31+390.

4 Vgl. Ders., S. 388

5 Vgl. Ders., S. 17

6 Vgl. Eisenbart, Andrea: Strukturwandel im ambulanten Pflegesektor und Auswirkungen der Pflegeversicherung. Köln, 2000, S. 53.

(nm)

 

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