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| Die Gesundheitsreform 2007 |
Trotz vieler Widerstände trat am 1. April 2007 die neue Gesundheitsreform in Kraft. Doch schon seit dem 1. Januar sind einige Punkt verändert worden. So wurde die Versicherungspflichtgrenze leicht angehoben, von 42.250 € im Jahr auf 42.750 € im Jahr. Dagegen bleibt die Beitragsbemessungsgrenze unverändert.
Weitere Veränderungen, die bereits vor dem Stichtag in Kraft getreten sind, betreffen das Vertragsarztrecht:
Was hat sich im April geändert? Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird in Zukunft nicht mehr sieben, sondern nur einen Spitzenverband haben. Die Ärztevergütung wird von einem festen Gesamtbudget auf Pauschalen umgestellt. Nichtversicherte haben Anspruch auf Rückkehr in das von ihnen zuletzt verwendete Krankenversicherungssystem, das heißt, ehemals gesetzlich Versicherte müssen wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden dürfen. Ebenso die Private. Bei den privat Versicherten wird der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung dadurch erleichtert, dass die Alterungsrückstellungen mitgenommen werden können. Die Kassen der GKV haben mehr Freiheiten bei der Vertragsgestaltung mit Leistungserbringern. Notwendige Vater-Mutter-Kind-Kuren werden in den Katalog der Pflichtleistungen der Krankenkassen aufgenommen, ebenso wie wichtige Schutzimpfungen. Der Zugang zur ambulanten Versorgung in den Krankenhäusern wird Patienten, die an schweren oder seltenen Krankheiten leiden, erleichtert. Heute schon chronisch Kranke profitieren auch weiterhin von der reduzierten Belastungsgrenze, allerdings unter der Voraussetzung, dass sie sich therapiegerecht verhalten, zum Beispiel durch die Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm. Dies kann ihnen von ihrem Arzt bescheinigt werden. Jüngeren Versicherten wird dringend empfohlen, Vorsorgeuntersuchungen zu besuchen, um später im Falle einer chronischen Erkrankung Anspruch auf die reduzierte Belastungsgrenze erheben zu können. Arzneimittelpreise gelten als Höchstpreise und können daher im Einzelnen gesenkt werden. Das heißt, dass Apotheken die Arzneimittel günstiger verkaufen können, indem sie einen Nachlass auf den Höchstpreis gewähren. Damit verlieren sie einen Teil ihres Gewinnes, doch durch den Preisvergleich mit anderen Apotheken werden sie wiederum für Kunden attraktiver. Auch Krankenkassen können mit Pharmaunternehmen Rabatte aushandeln, wodurch die Arzneimittelzulagen der Versicherten gesenkt werden können. Gesetzlich Versicherte haben mehr Auswahl bei den Tarifen ihrer Krankenversicherung. So muss jede Krankenkasse einen Hausarzttarif anbieten. Außerdem kann ein Versicherter einen Selbstbehalt wählen, das bedeutet, dass er bis zu einem gewissen Preis selbst für die Behandlungskosten aufkommt. Dafür bekommt er dann einen günstigeren Tarif. Auch können gesetzlich Versicherte zukünftig Leistungen in Anspruch nehmen, die den privat Versicherten zustehen, allerdings mit dem entsprechenden Gebührensatz für den Arzt. Ausgenommen von den Wahltarifen sind diejenigen Versicherten, die nicht selbst ihre Beiträge bezahlen, zum Beispiel Empfänger von Arbeitslosengeld. Und was kommt danach? Ab Januar 2008 ersetzt der Basistarif den bisher gültigen Standardtarif bei den privaten Krankenversicherungen. Damit soll Menschen, die bislang freiwillig in der GKV versichert waren, der Übergang in die Private zu zumutbaren Konditionen ermöglicht werden. Der Leistungskatalog basiert auch auf dem der GKV. Ab dem selben Jahr werden die Kinderbeiträge aus Steuermitteln bezahlt, um so die GKV zu entlasten. Der Gesundheitsfonds wird erst Anfang 2009 eingeführt werden. In diesen Fonds fließen die Beiträge der Arbeitnehmer und -geber sowie die staatlichen Zuschüsse. Das Geld aus dem Fonds wird dann auf die Krankenkassen verteilt. Gleichzeitig wird ein bundesweit einheitlicher, fester Beitragssatz eingeführt, dessen Höhe derzeit noch nicht feststeht. Die Krankenkassen dürfen, falls die Mittel aus dem Fonds nicht ausreichen, einen Zusatzbeitrag erheben, den ihre Mitglieder zahlen. Er darf jedoch nicht mehr als 1 % des Einkommens betragen. Sollte eine Kasse weniger Ausgaben haben als Einnahmen, darf sie diesen Überschuss an ihre Mitglieder weitergeben, zum Beispiel durch eine Beitragserstattung. Kritikpunkte
(nm) |
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