Die Pflegereform
Die PflegereformZum ersten Mal seit ihrer Einführung im Jahr 1995 wird die Pflegeversicherung reformiert. Die Große Koalition hat bei den wichtigsten Eckpunkten eine Einigung erreicht. Spätestens im August 2008 wird die Pflegereform in Kraft treten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick:


  1. Beitragssteigerung auf 1,95 Prozent ab 1. Juli 2008. Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. Gleichzeitig wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 3,9 Prozent gesenkt. Geplant sind zudem Rentenerhöhungen im selben Jahr.

  2. Schrittweise Anhebung der Leistungen bis 2012:
    Pflegestufe I:
    Ambulante Sachleistungen: von 384 auf 450 Euro/Monat
    Pflegegeld: von 205 auf 235 Euro
    Stationäre Beträge: keine Änderungen

    Pflegestufe II:
    Ambulante Sachleistungen: von 921 auf 1100 Euro/Monat
    Pflegegeld: von 410 auf 440 Euro
    Stationäre Beträge: keine Änderungen

    Pflegestufe III:
    Ambulante Sachleistungen: von 1432 auf 1550 Euro/Monat
    Pflegegeld: von 665 auf 700 Euro
    Stationäre Beträge: von 1432 auf 1550 Euro
    Stationäre Beträge für Härtefälle: von 1.688 auf 1.918 Euro

  3. Erhöhung der Leistungen für Menschen „mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ auf bis zu 2.400 Euro pro Jahr. Gemeint sind damit Demenzkranke.

  4. Pflegezeit für Angehörige: Bis zu sechs Monate können sich Angehörige von Pflegebedürftigen unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Sie haben dabei das Recht auf Rückkehr. Diese Regelung ist freiwillig, wenn der Betrieb höchstens zehn Beschäftigte hat.

  5. Alternativen zu Pflegeheimen werden stärker gefördert. Vertragsabschlüsse zwischen Einzelpflegekräften und Kassen werden ebenso erleichtert wie Kooperationen zwischen stationären Einrichtungen und niedergelassenen Ärzten. Geplant sind Pflegestützpunkte in Wohnortnähe sowie betreute Wohngemeinschaften.

  6. Fallmanagement für pflegebedürftige Versicherte gehört zum Standardangebot der Pflegekassen. Damit wird gewährleistet, dass der Einzelne die für ihn passende Unterstützung erhält. Auf bis zu 100 Pflegebedürftige nebst ihren Angehörigen kommt ein Fallmanager.

  7. Belohnung für Erfolge: Wenn ein Patient aufgrund erfolgreicher Behandlung in eine niedrigere Pflegestufe kommt, erhält die Pflegeeinrichtung eine einmalige Zahlung von 1.536 Euro. Dieses Geld soll in die Qualitätssicherung fließen.

  8. Die gesetzlichen Pflegekassen können private Pflege-Zusatzversicherungen vermitteln.

  9. Ehrenamtliche Tätigkeiten in der Pflege werden stärker gefördert, zum Beispiel durch Erstattung von Schulungskosten.
11/07
(nm)
 
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