Zum ersten Mal seit ihrer Einführung im Jahr 1995 wird die Pflegeversicherung reformiert. Die Große Koalition hat bei den wichtigsten Eckpunkten eine Einigung erreicht. Spätestens im August 2008 wird die Pflegereform in Kraft treten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick:
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Private Krankenversicherung |
Wer die Wahl hat, hat die Qual. Welche private Kranken- und Zusatzversicherung für Sie am besten ist, können Sie hier überprüfen.
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Referat zum Krankenpflegegesetz |
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I) Einführung
II) Kernaspekte des neuen Krankenpflegegesetzes (KrPflG)
1) Die Krankenpflegehilfeausbildung
2) Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 KrPflG
3) Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach § 2 KrPflG
4) Ausbildungsziele nach § 3 KrPflG
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Entstehung der Pflegeversicherung |
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Die lang diskutierte Pflegeversicherung trat als 5. Zweig der Sozialversicherung am 1. Januar 1995 mit Beitragszahlungen von 1 % vom Bruttoeinkommen in Kraft, um einen finanziellen Sockel zu bilden. Ab 1. April 1995 gewährte die Pflegeversicherung Leistungen für die häusliche Pflege, ab 1. Juli 1996 Leistungen für die stationäre Pflege. Die Beiträge stiegen dann auf 1,7 % des Bruttoeinkommens. Zur Finanzierung der Arbeitgeberbeiträge wurde der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft. (Ausnahme: Sachsen – da zahlen die ArbeitnehmerInnen allerdings auch 1,35 % statt 0,85 %)1
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Die Gesundheitsreform 2007 |
Trotz vieler Widerstände trat am 1. April 2007 die neue Gesundheitsreform in Kraft. Doch schon seit dem 1. Januar sind einige Punkt verändert worden. So wurde die Versicherungspflichtgrenze leicht angehoben, von 42.250 € im Jahr auf 42.750 € im Jahr. Dagegen bleibt die Beitragsbemessungsgrenze unverändert. |
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Begriff der Pflegebedürftigkeit |
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Die Pflegebedürftigkeit steigt mit zunehmenden Alter. Menschen zwischen 90 und 95 Jahren verzeichnen die höchste Pflegequote, wobei sie bei Männern in diesem Alter mit 45 % deutlich niedriger liegt als bei Frauen mit 65 %.
Das Pflegeversicherungsgesetz definiert die Pflegebedürftigkeit folgendermaßen:
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Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz |
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Seit dem 1. Januar 2002 gibt es das Pflegeleistungsergänzungsgesetz. Es handelt sich dabei um eine Zusatzleistung bei bestehender Pflegebedürftigkeit. Es ist speziell zur finanziellen Entlastung pflegender Angehöriger Demenzkranker gedacht. Zu den Demenzerkrankungen gehört beispielsweise Alzheimer. Diese finanzielle Entlastung soll den Pflegebedürftigen qualitätssichernde und aktivierende Betreuungsangebote zusätzlich zur Verfügung stellen.
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Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung 2006 |
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Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung sind teilweise von den sich gesetzlich ändernden Werten der Beitragsbemessungsgrenze und / oder der Bezugsgröße abhängig. Außerdem ergeben sich Änderungen aus dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“. In der nachstehenden Übersicht werden die im Jahr 2006 geltenden Werte für diese Versicherungszweige aufgezeigt.
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Das aktuell gültige Altenpflegegesetz (AltPflG) ist am 1. August 2003 in Kraft getreten. Die letzten Änderungen gelten seit 31. Oktober 2006. Ähnlich wie im Krankenpflegegesetz (KrPflG) geht es hier um die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen „Altenpfleger/-in“ sowie um die Ausbildung zu diesem Beruf. Desweiteren wird die Anerkennung entsprechender Ausbildungen in anderen EU-Ländern behandelt.
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Das aktuell gültige Krankenpflegegesetz (KrPflG) ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten, die letzten Änderungen gelten seit 8. November 2006. Darin wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ sowie die Ausbildung zu diesen Berufen geregelt. Des Weiteren wird die Anerkennung entsprechender Ausbildungen in anderen EU-Ländern behandelt.
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Eine Neufassung der Heilmittel-Richtlinien war notwendig, weil es seit dem Jahr 2001 einen Ausgabenanstieg um mehr als 20 Prozent bei der Heilmittelversorgung gab. Medizinische Gründe ließen sich dabei nicht erkennen. Deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium den Gemeinsamen Bundesausschuss aufgefordert, die Ursachen dieses Ausgabenanstiegs zu analysieren und entsprechende Konsequenzen in den Heilmittel-Richtlinien zu ergreifen. Die aktuellen Änderungen sind am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.
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Pflegekammern in Deutschland |
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Eine Kammer ist eine berufsständige Institution auf der Basis einer öffentlich rechtlichen Körperschaft. Alle examinierten Berufsangehörigen werden durch die Kammer zugelassen und zu Pflichtmitgliedern. Es hat den Vorteil, dass die Berufsrechte geschützt sind. Der Nachteil ist jedoch, dass man dann auch die Beiträge für die Kammer abführen muss. Generell lässt sich sagen, dass die meisten Berufe, die über eine Kammer verfügen, davon profitieren. Damit verbunden ist meist eine verbesserte Ausbildung und oft ein höheres Gehalt als in Berufen ohne berufsständische Vertretung.
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Im Herbst 2003 wurden alle Akteure, die im Bereich der pflegerischen Versorgung tätig sind, zu einem „Runden Tisch“ eingeladen: Länder, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, private Einrichtungsträger, die Kostenträger (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Betroffenen. Auf einer Abschlussveranstaltung im September 2005 wurden die erarbeiteten Maßnahmen vorgestellt und Handlungsempfehlungen verabschiedet.
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